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Ratgeber

Zahlt die Versicherung den Schlüsseldienst?

Ob Hausrat, Haftpflicht oder gar nicht – es kommt auf den Anlass an. Hier der Überblick nach Schadenfall.

Rechnungen und Versicherungsunterlagen auf dem Schreibtisch – Schlüsseldienst und Versicherung

Ob eine Versicherung den Schlüsseldienst zahlt, hängt entscheidend davon ab, warum Sie ihn brauchen: Aussperrung, Schlüsselverlust oder Einbruch werden ganz unterschiedlich behandelt. Wir haben die drei häufigsten Fälle für Sie zusammengestellt.

Fall 1: Aussperrung – meist kein Versicherungsfall

Haben Sie sich schlicht ausgesperrt, liegt in der Regel kein versicherter Schaden vor – die reine Türöffnung zahlen Sie daher meist selbst. Es gibt jedoch Ausnahmen: Einige Hausratverträge enthalten einen Assistance- oder Serviceleistungs-Baustein, der Türöffnungen bis zu einem bestimmten Betrag abdeckt. Prüfen Sie Ihre Police auf solche Zusatzleistungen oder fragen Sie kurz bei Ihrem Versicherer nach.

Fall 2: Schlüsselverlust – oft die Haftpflicht

Beim Schlüsselverlust kommt es darauf an, um wessen Schlüssel es sich handelt:

  • Eigener Wohnungsschlüssel: Der Austausch des Zylinders ist meist Privatsache. Manche Hausrat- oder spezielle Schlüsselversicherungen leisten hier – je nach Tarif.
  • Fremder Schlüssel / Generalschlüssel: Verlieren Sie einen Dienst-, Vereins- oder Generalschlüssel zu einer Schließanlage, springt häufig die Privathaftpflicht mit dem Baustein „Schlüsselverlust“ ein. Achten Sie auf eine ausreichend hohe Deckungssumme, denn ein Anlagentausch kann sehr teuer werden.

Wie Sie nach einem Verlust richtig vorgehen, lesen Sie im Ratgeber Schlüssel verloren – was tun?

Fall 3: Einbruch – Sache der Hausratversicherung

Wurden bei einem Einbruch oder Einbruchversuch Schloss, Tür oder Fenster beschädigt, übernimmt die Hausratversicherung die Reparatur bzw. den Austausch in der Regel im Rahmen des Vertrags. Wichtig: Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, notieren Sie das Aktenzeichen und melden Sie den Schaden zeitnah dem Versicherer. Wir tauschen beschädigte Schlösser aus und dokumentieren die Arbeiten für Ihre Unterlagen. Siehe auch Einbruchschutz & Sicherheitstechnik.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Damit die Erstattung reibungslos klappt, sammeln Sie:

  • eine detaillierte Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeits-, Anfahrts- und Materialkosten;
  • den Zahlungsnachweis;
  • je nach Fall die Schadenmeldung an den Versicherer bzw. das polizeiliche Aktenzeichen.

Unser Beitrag

Wir stellen Ihnen eine ordentliche, nachvollziehbare Rechnung aus, mit der Sie den Vorgang bei Ihrer Versicherung einreichen können – auf Wunsch mit getrennt ausgewiesenen Positionen.

Schaden am Schloss oder Schlüssel verloren?

Wir helfen schnell und stellen eine Rechnung aus, die Sie bei der Versicherung einreichen können. Festpreis vorab.

+49 176 63871942 anrufen

Häufige Fragen

Zahlt die Hausratversicherung, wenn ich mich ausgesperrt habe?

In der Regel nicht. Die reine Türöffnung nach einer Aussperrung ist meist kein Versicherungsfall, weil kein versicherter Schaden vorliegt. Manche Hausratverträge enthalten aber einen Assistance- oder Serviceleistungs-Baustein, der Türöffnungen abdeckt. Ein Blick in Ihre Police oder eine kurze Nachfrage beim Versicherer lohnt sich.

Wer zahlt bei Verlust eines fremden Schlüssels oder Generalschlüssels?

Für den Verlust fremder Schlüssel – etwa eines Dienst-, Vereins- oder Generalschlüssels zu einer Schließanlage – ist häufig die Privathaftpflichtversicherung zuständig, sofern der Baustein "Schlüsselverlust" eingeschlossen ist. Prüfen Sie die Höhe der Deckungssumme, da ein Anlagentausch teuer werden kann.

Übernimmt die Versicherung nach einem Einbruch die neuen Schlösser?

Bei einem Einbruch oder Einbruchversuch übernimmt die Hausratversicherung in der Regel die Kosten für beschädigte Schlösser, Türen und Fenster im Rahmen des Vertrags. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und heben Sie das polizeiliche Aktenzeichen sowie alle Belege auf.

Welche Unterlagen brauche ich für die Erstattung?

Wichtig sind eine detaillierte Rechnung des Schlüsseldienstes (mit getrennt ausgewiesenen Arbeits-, Anfahrts- und Materialkosten), der Zahlungsnachweis und – je nach Fall – die Schadenmeldung an den Versicherer bzw. das polizeiliche Aktenzeichen. Wir stellen Ihnen eine Rechnung aus, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Dieser Ratgeber gibt allgemeine, unverbindliche Hinweise und ersetzt keine Versicherungsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres individuellen Vertrags.

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